Die Sätze nach der Entgeltsatzung in der Fassung vom 28.11.2017 für die laufenden Entgelte und einmaligen Beiträge für die Wasserversorgungseinrichtungen (KAG) werden für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

 

Art der Entgelte

KAG

 

I.   Laufende Entgelte

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11 der Entgeltsatzung) werden 29 v. H. als Grundgebühr und 71 v. H. als Benutzungsgebühr   erhoben.


1)  Benutzungsgebühren

 

     a)    Verbrauchsgebühr

 

            - Normaltarif                 1,605 EUR/cbm inkl. MwSt. (1,50 EUR netto)

            - Eigenverbrauch

               der beteiligten

               Gemeinden               1,444 EUR/cbm  inkl. MwSt. (1,35 EUR netto)

     

     b)    Bauwassergebühr nach umbautem Raum

 

            je angefangene 100 m³ umbauter Raum EUR 13,375 inkl. MwSt. (12,50 EUR netto)

 

 2)  Grundgebühren

 

      a) Wasserzähler

 

          Qn 2,5 - Qn 10:                   EUR 8,56 pro Monat inkl. MwSt. (  8,-- EUR netto)

       („Q3=4 – Q3=16“)

 

     b) Großwasserzähler (Woltmannzähler)

 

          Qn 15 – Qn 60                    EUR 21,40 pro Monat inkl. MwSt. (20,-- EUR netto)

       (Q3=25 – Q3=100”)

 

     c) Verbundwasserzähler

 

          Qn  15       (Q3 = 25)           EUR 48,15 pro Monat inkl. MwSt. ( 45,-- EUR netto)

          Qn  40       (Q3 = 63)           EUR 58,85 pro Monat inkl. MwSt. ( 55,-- EUR netto)

          Qn  60       (Q3 = 100)         EUR 69,55 pro Monat inkl. MwSt. ( 65,-- EUR netto)

 

    

     d) Bauwasserzähler                 EUR 8,56 pro Monat inkl. MwSt. ( 8,-- EUR netto)

  

3)   Standrohre

 

          Kaution                              EUR 500,-- je Standrohr

          Bearbeitungspauschale     EUR  26,75 je Ausleihvorgang inkl. MwSt. (25,-- EUR netto)   

                                                                               

          Grundgebühr                     EUR 16,05   pro Monat inkl. MwSt. (15,-- EUR netto)

          Wassergebühr                    EUR 1,605 je cbm inkl. MwSt. (1,50 EUR netto)

         

 4)  Sonstige Gebühren

     a)  Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang EUR 119,-- inkl. MwSt. (100,-- EUR netto)

     

     b) Weiterbewilligung der Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang EUR 25,-- inkl. MwSt. (21,01 EUR netto)

 

     c) Durchführung einer Wassersperre bzw. Aufhebung einer Wassersperre EUR 60,-- inkl. MwSt. (50,43 EUR netto)

 

II. Einmalige Beiträge

 

Der Beitragssatz zur Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Wasserversorgung beträgt

 

einschl. Grundstücksanschluss

im öffentlichen Verkehrsraum                          inkl. MwSt.   6,324 EUR pro m² (5,91 EUR netto)

  

ohne Grundstücksanschluss

im öffentlichen Verkehrsraum                          inkl. MwSt.   3,563 EUR pro m² (3,33 EUR netto)

der mit Zuschlägen für Vollgeschosse vervielfältigten Grundstücksfläche.